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Sydney (dpa) - Es dürfte der heißeste Steuertipp Australiens sein: Wer "Down Under" in der Sexindustrie beschäftigt ist, kann G-String- Tangas und andere Reizwäsche als Arbeitskleidung absetzen.
Wer in Australien in der Sexindustrie arbeitet, kann seine "Arbeitsmaterialien" wie Vibratoren von der Steuer absetzen.
© GMX
Gleitmittel, Kondome, Vibratoren - sofern sie dem Einkommenserwerb dienen - dürfen ebenfalls geltend gemacht werden, heißt es in einem Merkblatt der Steuerbehörden, aus dem die australische Nachrichtenagentur AAP zitierte.
Bei Besuchen im Fitness-Studio, um den Körper in Schuss zu halten, hört den Angaben zufolge die Toleranz des Staats jedoch auf, wie auch bei Ausgaben für Make-up und Frisuren, sofern sie nicht für Bühnenauftritte nötig sind. Dagegen verschließen sich Australiens Steuerbehörden auch beim ältesten Gewerbe der Welt nicht dem allgemeinen Trend zur Heimarbeit: Wer für seine Kundschaft zu Hause ein Séparée eingerichtet hat, kann die Kosten einreichen.
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