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[b]Mailverkehr des Tages:[/b] Ich erhielt heute von einem freundlichen Herren der Kontent GmbH (die Firma welche sich um das DNS-Hosting der Domains gothic-chat.de und gothic-chat.com kümmert) folgende Email: ----------------------------------------------------------------- Sehr geehrter Herr Thomas Weber, wir erhielten von einem Dritten eine Beschwerde über Ihre bei uns gehostete Domain gothic-chat.de. Da wir uns nicht als Zensurbehörde verstehen, wurden die Seiten nicht eingehend von uns geprüft. Sollten die Angaben des Beschwerdeführers jedoch fundiert sein, ist evtl. ein Straftatbestand gegeben. Wir empfehlen Ihnen ggf. die Verwendung eines Adult-Checks, um Minderjährigen den Zutritt zu möglicherweise jugendgefährdenden Inhalten von vornherein zu verwehren. Bitte überprüfen Sie ggf. gezielt die nachfolgend vom Beschwerdeführer genannten Links: > Sadomasochismus: > http://www.gothic-chat.de/profile.id.10838 > http://www.gothic-chat.de/profile.id.38629 > http://www.gothic-chat.de/profile.id.33552 > http://www.gothic-chat.de/profile.id.32068 > > Achtet auf die Sexbilder im Profil: > http://www.gothic-chat.de/profile.id.25464 > > Diese Dame ist devote Swingerin und hat unten einen Link zum KitKat-Club. > Ein SM Club in Berlin, dessen Besitzer Pornos dreht:: > http://www.gothic-chat.de/profile.id.40018 > > Die meisten Minderjährigen geben ihr alter nicht an. > Fündig wird man aber immer: > 16 Jährige: > http://www.gothic-chat.de/profile.id.46243 > http://www.gothic-chat.de/profile.id.45860 > 14 Jährig: > http://www.gothic-chat.de/profile.id.16688 > > Thema Satansimus: > http://www.gothic-chat.de/profile.id.30895 > http://www.gothic-chat.de/profile.id.21796 > > Rechte Gesinnung? > http://www.gothic-chat.de/profile.id.47651 > > Andere Profile: > http://www.gothic-chat.de/profile.id.37619 > http://www.gothic-chat.de/profile.id.36888 > > Und dieser Herr hat ein Photo von seinem Penis in seinem Profil: > http://www.gothic-chat.de/profile.id.3291 ----------------------------------------------------------------- [i](Unnötige und sinnlose Zeilenumbrüche sowie die fahrlässig zu den Links geposteten Session-IDs wurden von mir gelöscht)[/i] [b]Potzblitz![/b] Auf den ersten Blick eine durchaus sinnvolle Email, schließlich bin ich als Betreiber dieser Community daran interessiert, meine armen, beeinflussbaren User vor schädlichen Einflüssen zu schützen... zumindest soweit es das Gesetz verlangt. Bei genauerer Betrachtung stellten sich die Beanstandungen allerdings nur als völlig unhaltbare Anschuldigungen eines weltfremden Konservativen, der offenbar zuviel Weihrauch geschnüffelt hat und sich nach der heiligen Inquisition und dem totalitären Vorgehen des dritten Reiches sehnt. Da der "Beschwerdeführer" nicht den Mut besaß, mit direkt eine Email an die im Impressum deutlich gekennzeichnete Adresse zu senden, konnte ich leider nur dem freundlichen Mitarbeiter der Firma Kontent GmbH antworten und diesen bitten, mein Statement an den "Beschwerdeführer" weiterzuleiten, in der Hoffnung diesen in seinem geradezu peinlichen Standpunkt wenigstens etwas zu erschüttern. [b]Offener Brief an die Kontent GmbH sowie den anonym gebliebenen "Beschwerdeführer":[/b] ----------------------------------------------------------------- Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen für die Hinweise und habe die beanstandeten Seiten umgehend geprüft. Um eines vorweg zu erwähnen: Kontent stellt ausschließlich den DNS-Eintrag für die Domain zur Verfügung, sämtliche Inhalt sind auf einem von mir gemieteten Server bei einem anderen Betreiber gehostet, Kontent stellt deshalb nicht den technischen Betreiber dar und leitet auch keine Inhalt weiter, da diese ausschließlich aus dem Netz des Server-Hosters kommen. Um es kurz zu machen, bis auf ein Bild in einem der beanstandeten Profile - bei dem es sich strenggenommen nicht um Pornographie, sondern erotische Kunst handelt - habe ich keinerlei jugendgefährende Inhalte gefunden. Die restlichen beanstandeten Inhalte sind möglicherweise aus der Sicht eines frommen Christen fragwürdig, jedoch zählt in Deutschland das Gesetz, nicht die Ansichten der Religion. Etwas verstörend fand ich auch, dass die Beschwerde von einem anonymen Besucher kam, der offensichtlich nicht einmal fähig war, sich an den im Impressum der Website ( http://www.gothic-chat.de/info_impressum ) deutlich ausgewiesenen inhaltlich Verantwortlichen gemäß § 10 Abs. 3 MDStV zu wenden. Folgendes können Sie dem Beschwerdeführer als Statement meinerseits als Betreiber der Website 'www.gothic-chat.de' zukommen lassen: ----------------------------------------------------------------- Sehr geehrter Herr anonymer Beschwereführer, ich danke Ihnen für die Hinweise. Der Betreiber und die Administration von Gothic-Chat.de ist jederzeit bemüht, rechtswidrige Inhalte - sofern es durch die Menge zumutbar ist - zu überprüfen und ggf. zu entfernen. Zu den von Ihnen beanstanteden Inhalten muß ich ihnen aber leider mitteilen, dass wir in 21. Jahrhundert leben und - ausser in gesellschaftlich etwas zurückgebliebenen Gegenden wie dem sogenannten 'Bible Belt' der USA - das staatliche Gesetz über den christlichen Moralvorstellungen steht. Die Trennung von Kirche und Staat gehört zu den Grundsätzen unseres freien Landes und ist - ebenso wie die Freiheit der Meinungsäusserung und der Religionsfreiheit - nicht antastbar. Zu Ihren Beanstandungen: - Link 1 bis 4: In keinem der Profile befinden sich irgendwelche jugendgefährdenden Inhalte. Der Hang zum Sadomasochismus wie auch zu Fetishen ist die persönliche Freiheit eines jeden Menschen. Ebenso kann niemand daran gehindert oder verurteilt werden, wenn er sich zu diesem Hang bekennt. - Link 5: Der Begriff "Sexbilder" existiert im deutschen Recht nicht. Bei den beiden beanstandeten 'Sexbildern' handelt es sich um erotische Kunst (oder 'Akt'-Photographie), die in keinster Weise als jugendgefährdend einzustufen ist. Um Ihrer Ansicht zu entsprechen, müssten Museen und Galerien ebenfalls strenge Alterskontrollen ihrer Besucher durchführen, da erotische Kunst seit Jahrtausenden hergestellt wird. Rechtliches zum Thema Akt und erotische Kunst: Die Grenzen zwischen Aktfotografie, erotischer Fotografie und Pornografie sind fließend, den subjektiven Moralvorstellungen des Einzelnen und den jeweils allgemein gültigen kulturellen Vorstellungen von "guten Sitten" unterworfen. Eine Darstellung wird heute nach deutschem Recht als pornographisch bezeichnet, wenn sie unter Hintenansetzen sonstiger menschlicher Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher, anreißerischer Weise in den Vordergrund rückt, und wenn ihre objektive Gesamttendenz ausschließlich oder überwiegend zur Aufreizung des Sexualtriebs abzielt (Stefen, 1989). Das deutsche Strafgesetzbuch (StGB) beinhaltet ein Totalverbot bestimmter pornographischer Schriften, die als sozialschädlich eingestuft werden (§ 184 Abs. 3). Andererseits schützt das deutsche Grundgesetz explizit die Kunst: Die Kunst ist frei; die Freiheit der Kunst ist in Art. 5 Abs. 3 GG ohne Vorbehalt gewährleistet. Der Kunstbegriff ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht auf ein bestimmtes Niveau und daher auch nicht auf "wertvolle" oder gar klassische Kunst beschränkt (Beschluss vom 3. Juni 1987, Az: 1 BvR 313/85, BVerfGE 75, 369). Die Abwägung zwischen Kunstschutz und anderen durch die Verfassung geschützten Rechtsgütern, beispielsweise Jugendschutz, beschäftigt regelmäßig die Gerichte, so beispielsweise im Juni 1990 im Fall Opus Pistorum. (Zitat Kefk Network, Quelle: http://www.kefk.net/Fotografie/Praxis/Themen/Akt/index.asp ) - Link 6: Abgesehen davon, dass von der entsprechenden Benutzerin nirgends in ihrem Profil die Aussage getroffen wird, sie sei eine "devote Swingerin" (was durchaus ihr gutes Recht wäre) enthält auch dieses Profil weder jugendgefährdendes, noch andere illegale Inhalte. Der Kitcatclub in Berlin ist ein legal betriebenes Etablissement, das drehen von pornographischen Filmen ist in diesem Land ebenfalls nicht illegal und hat ausserdem nichts mit meiner Website zu tun. - Link 7 bis 9: Es ist korrekt dass nicht alle Minderjährigen Benutzer meiner Community ihr Alter angegeben haben, dieses zu verlangen ist allein schon wegen der bestehenden Datenschutz-Bestimmungen nicht zulässig. Ansonsten kann ich in diesen Profilen ebenfalls nicht zu beanstandendes entdecken, auch minderjährige können nicht daran gehindert werden, ihne sexuellen Vorlieben zu bekennen, das wäre nicht Schutz der Jugend, sondern Beschneidung der Rechte der Jugend. - Link 10 und 11: Falls es Ihnen noch nicht aufgefallen sein sollte, die Zeit der heiligen Inquisition ist vorbei und in diesem Land herrscht Religionsfreiheit. Als Atheist sehe ich persönlich Satanismus als ebenso absurd an wie die christlichen Lehren, kann und will aber niemandem sein Recht auf freie Religionswahl und -ausübung nehmen. Das Gesetz spricht hierzu ebenfalls deutliche Worte. - Link 12: Abgesehen davon dass Ihnen - wie oben erwähnt - das Ende der Inquisition entgangen zu sein scheint, sind Sie sich offenbar auch nicht im Klaren darüber, dass auch die Zeit, in der Menschen wegen ihrer politischen Gesinnung verfolgt wurden nunmehr 60 Jahre zurückliegt. Abgesehen davon muß ich Sie leider in Kenntnis setzen, dass gerade der beanstandete Benutzer KEINE rechte Gesinnung hat oder zeigt. Für den Fall dass Sie bereit sind, etwas über Ihren Tellerrand zu sehen, empfehle ich Ihnen die Lektüre der Website http://www.du-sollst-skinheads-nicht-mit-nazis-verwechseln.de . Um Ihren offenbar nicht vorhandenen Kenntnissen über die geschichtlichen Hintergründe von Jugendszenen im 20 Jahrhundert nachzuhelfen, die Skinhead-Bewegung entstand Ende der 60 Jahre aus den Jugendlichen der Arbeiterklasse Großbritanniens und war von Anfang an multikulturell geprägt - Skinhead-Musik ist u.a. Ska und Reggae, Musik von schwarzen (!) Einwanderern u.a. aus Jamaika. - Link 13 und 14: Das sind andere Profile, richtig. - Link 15: Dieser Herr ist - zu Ihrer Information - ein Photograph, der u.a. Akt photographiert. Die rechtlichen Grundlagen desselben habe ich bereits bei 'Link 5' erörtert. Des weiteren sehe ich in besagtem Profil kein Photo eines kompletten Penis und erst recht keine als jugendgefährdend einzustufende Pornographie. Dass der Herr einen Penis besitzt zweifle ich jedoch nicht an, das ist allerdings eine biologische Tatsache, an der die Kirche in fast 2000 ihres Bestehens nichts ändern konnte. Wie Sie sehen, haben Ihre Anschuldigung keinerlei rechtliche Grundlagen. Einzig und allein basierend auf den veralteten und nicht bindenden moralischen Grundsätzen der christlichen Kirchen kann man die Inhalte beanstanden, allerdings interessieren sowohl mich die moralischen Grundlagen (sofern nicht gesetzlich verankert) - mit Verlaub - einen feuchten Dreck. Ganz im Gegenteil, ich werde es nicht zulassen, dass in meiner Community die Grundrechte der Bürger der Bundesrepublik Deutschland durch verstaubte Wertvorstellungen beschnitten werden. Ihr freier und mündiger Mitbürger, Thomas 'Neo' Weber --- Webmaster und leitender Redakteuer Gothic-Chat.de Community für Alternativ- und Jugendkultur PS: Um die rechtlichen Grundlagen zu verdeutlichen: Das Arbeitsgericht Hamburg gab im Jahre 2003 einer ehemaligen Angestellten einer evangelischen Insitution Recht bei der Klage gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber, der sie mit der Begründung ihres privat ausgelebten Hangs zum Sadomasochismus entlassen hatte. PPS: Um zu verdeutlichen in welche Zeit wir leben, auch der Papst Benedikt XVI hat in seiner mutmaßlichen entfernten Verwandschaft eine Person, die einen Teil der musikalischen Basis unserer Szene darstellt und zu der in der Vergangenheit oft Verbindungen zu Satanismus und Sadomasochismus gemacht wurden. Siehe Google "Rudy Ratzinger". ----------------------------------------------------------------- Sollte es möglich sein, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir die Email-Adresse des Beschwerdeführers zukommen lassen könnten und Sie nicht mit einer weiteren Diskussion zu belasten. Mit freunndlichen Grüßen, Thomas Weber --- Webmaster und leitender Redakteuer Gothic-Chat.de Community für Altermativ- und Jugendkultur -----------------------------------------------------------------