§ 90a BGB "Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist."
sprich: Tiere sind keine Sachen, werden aber so behandelt. Früher wurden Tiere auch als Sachen behandelt, bis dann die Tierschützer rumgeschrien haben, wie man denn lebende Tiere als Sachen bezeichenen könnte und dass das alles ja wohl nicht wahr sein kann und bla blub. Dafür hat man das dann so "umschrieben"... nur ne Formsache, damit die Tierschützer beruhigt sind...
Wenn Du also den Köter deines Nachbarn plättest, ist das Sachbeschädigung und Du bist schadensersatzpflichtig.

gruß........Hell