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Was bedeutet [b]»Stalking«[/b]?
Der Begriff Stalking bezeichnet ein komplexes Täterverhalten, das dem des Mobbing teilweise entspricht, jedoch in einem anderen Kontext ausgeübt wird. Es geht hier vor allem um [b][u]Belästigung, Verfolgung, Überwachung und sonstige Behelligung[/u][/b], die häufig - aber nicht immer - auf dem Begehren des Täters (des »Stalkers«) beruht, das Opfer zu einer Beziehung mit ihm zu bewegen oder aber dieses zu schikanieren, weil es sich weigert, dem Ansinnen des Täters zu folgen. Im weitesten Sinne kann hier also durchaus von »Psychoterror« gesprochen werden, der in der Regel auf der irrigen Annahme des Täters, das Opfer werde oder müsse die Zuneigung des Täters erwidern, und der [b]Missachtung des Willens des Opfers[/b] beruht. [u]Wenn der Täter merkt, dass sein Bemühen um Aufmerksamkeit erfolglos bleibt, kann seine Motivation in Hass, Rache oder Vergeltung umschlagen[/u]. Die Bezeichnung »Liebeswahn« ist jedoch kein Synonym für Stalking, sondern lediglich der Grund, warum ein Teil der Täter handelt.
Heute wird aber auch dann von Stalking gesprochen, wenn eine solche Motivation des Täters, also ein enges Verhältnis zum Opfer herzustellen, nicht vorliegt - salopp gesagt: wenn der Täter von vornherein keine Zuneigung (»Liebe«) gegenüber dem Opfer empfindet -, sondern wenn er es ausschließlich, aus welchen Gründen auch immer, drangsalieren will. [b]Ein Motiv hierfür kann in Rachegelüsten des Täters für vermeintlich erlittene Kränkungen oder Rechtsverletzungen liegen.[/b]
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Beispiele für Stalking-Handlungen:
* Erkunden der Tagesabläufe
* Kontaktaufnahme über Dritte
* Schreiben von »Liebesbriefen«, die z. B. auch Beschimpfungen enthalten können
* Drohen (indirekt oder direkt)
* Zusenden zahlreicher E-Mails und SMS, teilweise mit obszönem Inhalt (sog. Cyberstalking)
* Gehässige Einträge in Internet-Foren oder Gästebüchern (Cyberstalking)
* Verleumdungen/üble Nachrede (z. B. das Opfer habe den Täter sexuell missbraucht)
* Ständiges Anrufen (Störanrufe): Telefonterror
* Überwachung des Freundes- und Bekanntenkreises des Opfers
* Ausspionieren der persönlichen Daten des Opfers
Stalker verfügen in den meisten Fällen nicht über ein Unrechtsbewusstsein bzw. Unrechtseinsicht, d. h. sie erkennen nicht das Unrecht ihrer Handlungen.
Die Polizei und Justiz ist in Deutschland im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes in der Lage, Maßnahmen gegen Stalker einzuleiten. Soweit auf Grundlage des Gewaltschutzgesetzes eine Unterlassungsverfügung gegen einen Stalker erlassen wird und dieser gegen die in der Verfügung festgelegten Verbote verstößt, stellt dieser Verstoß ein strafbares Verhalten nach § 4 Gewaltschutzgesetz dar.
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[url]http://www.pechstaedt.de/kanzlei/stalking.htm[/url] -"Stalking"
[url]http://de.wikipedia.org/wiki/Stalking[/url]
[url]http://www.jum.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1167542/top[/url] - "Stalking soll strafbar werden."
[url]http://www.usdoj.gov/criminal/cybercrime/cyberstalking.htm[/url] -"Cyberstalking"
[url]http://www.heise.de/tp/r4/artikel/3/3504/1.html[/url] -"Cyberstalking tangiert Schlüsselbereiche der Internetkultur"
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